Email an: [email protected] Datum: 11. Oktober 2023
Guten Tag
Seit Einführung der neuen, eidgenössischen StPO per 2011 hat die Ombudsstelle des Kantons keine offizielle Befugnis mehr, Beschwerden gegen Staatsanwaltschaften zu behandeln.
In Zusammenhang mit exzessiven und übermässig oft unkorrekten Strafbefehlen, von denen rund 20% wieder aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden, kam es 2022 und 2023 zu Berichterstattungen im „Beobachter“. Die Oberstaatsanwaltschaft ZH sprach gegenüber dem „Beobachter“ von „Einzelfällen“ von unkorrekten Strafbefehlen. Die Justizkommission des Kantonsrats ist betreffend die Probleme der Zürcher Staatsanwaltschaften ebenfalls eingeschaltet. Man wartet den Ausgang einer Studie ab.
Man würde meinen, die klassische Aufsichtsbeschwerde wäre patentes Mittel, um bei der vorliegenden Problematik Abhilfe zu schaffen. Umso mehr als die Ombudsstelle sich nicht mehr einschalten kann. An Strafanzeigen gegen Staatsanwält:innen als Mittel zur Bekämpfung des Problems würde man wohl nicht in erster Linie denken. Das setzt aber voraus, dass das Institut der Aufsichtsbeschwerde im Hause Inneres und Justiz des Kantons Zürich auch wirklich funktioniert.
Gemäss diesem Bericht ist dies anscheinend nicht der Fall: https://zurich.observer/de/neusprech-ji-zh/
Wie sieht die Ombudsstelle des Kantons das Vorgehen im Kanton Zürich gegen fehlbare Staatsanwaltschaften und Staatsanwält:innen, wenn Aufsichtsbeschwerden offenbar nicht mehr ernst genommen und behandelt werden?
Freundliche Grüsse
A. B.
Status: Antwort ausstehend