XY, ein:e Leser:in des „Zurich Observer“, sah sich durch den ZO-Bericht über Stanley Browns Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an ein Erlebnis im Jahr 2012 erinnert. Mutmasslich waren es Zivilfahnder der Stadtpolizei Zürich, die XY sprichwörtlich wie die STASI observierten. Gewissheit hat XY bis heute nicht. War es die Kantonspolizei? War es das organisierte Verbrechen? Der PKW, mit dem XY verfolgt wurde, war laut Autoindex rechtswidrig zugelassen. Und die Ombudsstelle des Kantons Zürich sieht die Probleme anderswo.
Geschätzte Lesedauer: 12 minutes
„Zeltinhalt chaotisch vor dem Zelt verstreut“
- XY entdeckte im Herbst 2012 im Wald ein verwaistes Zelt mitsamt Inhalt (Kleider, Campingutensilien, Schlafsack etc.).
Das Zelt war nicht besonders gut versteckt. Es war im Wald etwas abseits einer für Autos des Forstdienstes befahrbaren einspurigen Waldstrasse aufgestellt. Dort war es sogar von der Strasse aus sichtbar, wenn man von der Strasse aus in den Wald hinein spähte. - Zeltinhalt teils chaotisch vor dem Zelt verstreut. Doch XY gehört nicht zu den Leuten, die in so einem Fall sofort die Polizei rufen.
- Ursprünglich hatte XY der Stadtpolizei am 10. Oktober 2012 telefonisch einen Falschparker im Wald gemeldet, einen schwarzen Kombi – und nebenbei erwähnt, dass ganz in der Nähe dieses Falschparkers das seit einiger Zeit verwaiste Zelt im Wald steht. XY mutmasste gegenüber der Polizei, es könnte ein Zusammenhang zwischen Zelt und Falschparker bestehen.

- Am nächsten Tag, 11. Oktober 2012, erscheinen uniformierte Beamte der Stadtpolizei Zürich, um das Zelt zu begutachten.
XY bekommt diesen Vorgang mit: Da XY neugierig war, mehr über das Zelt und seinen Hintergrund zu erfahren, ging XY am Abend im Wald spazieren. Dabei kam XY am Zelt zufällig genau in dem Moment vorbei, da sechs Beamte der Stadtpolizei im Halbkreis um das Zelt und ihre zwei Einsatzfahrzeuge auf dem Waldweg standen.
XY spaziert regelmässig im Wald und kommt dabei fast immer an dieser Stelle vorbei. Dieses Waldstück befindet sich im Naherholungsgebiet „Entlisberg“ der Stadt Zürich (Quartier Leimbach) und grenzt an das Gebiet der Agglomerationsgemeinde Adliswil. - Am Freitagmorgen, 12. Oktober, um 8:58 verschickt XY eine Email mit Titel „Unbewilligte Naturbestattungen im Entlisbergwald? Oder sonst Unsauberes?“ an die Emailaddresse „STP-Feedback“ der Stadtpolizei Zürich. Darin fasst XY den Befund der Recherche zum Falschparker zusammen. XY erhielt Antwort von Wm Peter Sahli vom Mediendienst der Stadtpolizei, Sachbearbeiter Kommunikation.
Jagd die Stadtpolizei Zürich eine Auskunftsperson?
In den folgenden Tagen fällt XY wiederholt ein PKW auf. Es ist ein schwarzer Kombi, der im Wohnquartier von XY und in der näheren Umgebung des Entlisbergs zu patrouilleren scheint oder parkiert:
Dieser Kombi fiel XY einmal auf dem Weg zum Einkaufen auf: Er schien XY ins Stadtzentrum von Adliswil zu folgen. Dabei sei der PKW immer wieder an ihr vorbei gefahren. An XY vorbei in Richtung Stadtzentrum und kurz darauf wieder an XY vorbei zurück sei er gefahren. Dieses Hin und Her interpretierte XY als Versuch des Fahrers, mit XY Schritt zu halten. Der Fahrer wollte den Sichtkontakt zu XY nicht verlieren.
Wie eingangs geschildert, war dieser Kombi XY ursprünglich schon im Waldstück nahe dem Zelt-Fundort aufgefallen. Er parkte dort, als XY im Wald spazierte. Der Kombi stand auf einem Wegstück, dessen Befahren verboten ist.
Als XY dieser Kombi mit der Zeit in der näheren Umgebung immer wieder auffiel, dachte sich XY zunächst nichts Böses: „Polizei in Zusammenhang mit dem Zelt im Wald wahrscheinlich?“
Zum Problem wurde der Kombi erst, als XY bestimmte Personen, die mit ihm in Verbindung zu stehen schienen, mehrfach auf der Strasse oder im Wald begegneten, selbst im Wohnquartier von XY. Mit Sicherheit wusste XY, dass diese Personen keine „neuen Nachbarn“ im Wohnquartier waren.
Die Affäre mit dem Kombi: „Wir haben Wechselschilder!“
Das entscheidende Ereignis, das XY in Alarmstimmung versetzte, war die Begegnung mit dem Kombi und gleichzeitig mit zu diesem gehördenden Personen an einem freien Tag von XY:
- XY spazierte am Morgen oder am frühen Nachmittag zu einem kleinen Park in Leimbach mit Parkbänken. Als XY zuvor das Haus verlassen hatte, war ihr:ihm sofort der schwarze Kombi aufgefallen: Gerade als XY das Haus verlassen hatte, fuhr dieser von XY’s Wohnhaus aus gut sichtbar mit übersetzter Geschwndigkeit auf der Quartierstrasse in Richtung Bahnhof Leimbach. Das zeitliche Zusammenfallen Zufall? Oder gab es einen Beobachtungsposten im Quartier, der dem Kombifahrer XY beim Verlassen des Hauses meldete?
- XY erreichte die Quartierstrasse und ging bis zu besagtem Platz mit den Sitzbänken. XY setzte sich auf eine Sitzbank mit Aussicht auf den Entlisberg.
- Alsbald fiel XY ein Mann auf, der etwa 20 Meter entfernt alleine auf dem Trottoir stand und mit einer kleinen, aber professionell aussehenden Handtaschen-Filmkamera zunächst Bäume filmte. Seltsam, denn in oder an diesen Bäumen gab es im Oktober nichts Weltbewegendes zu filmen. Der Mann drehte sich dann unauffällig langsam in Richtung von XY. XY beobachtete den Unbekannten von der Parkbank aus. Dieser begann in Richtung von XY zu filmen. Sprich: der Unbekannte filmte XY auf der Parkbank.
- Als der Unbekannte nicht aufhörte, XY zu filmen, stand XY von der Parkbank auf, aktivierte seine:ihre Handykamera und bewegte sich in Richtung des Unbekannten.
Hinweis: Auf dem Handy-Video von XY (siehe unten) ist zu sehen, wie sich XY von der Parkbank zu einem Mann hin bewegt. Auf der Aufzeichnung ist zu sehen, dass dieser Mann eilends etwas [seine Filmkamera] in seinem Rucksack verstaut, als XY sich direkt auf ihn zubewegt. - XY fällt bei dieser Annäherung ein zweiter Mann auf, der von der Parkbank aus nicht zu sehen gewesen war. Dieser zweite Mann steht auf der anderen Strassenseite hinter Bäumen versteckt. Von dort hat er den Mann beim Filmen und mutmasslich auch XY auf der Parkbank beobachtet.
- Auf dem Video ist zu erkennen, wie XY die Strasse überquert, nachdem sie:er am ersten Mann, der die Videokamera in den Rucksack packt, vorbei gegangen ist. Auf dem Video nicht zu sehen ist, dass der zweite Mann hinter den Bäumen seine Position verlässt, um zu einem auf der Strasse parkenden Auto zu gehen – der schwarze Kombi. Eben dieser schwarze Kombi ist es, dem XY in den vergangenen Wochen mehrmals in der Umgebung von Leimbach begegnet war. Die Szene, dass der Mann hinter den Bäumen sich umdrehte und zu einem PKW ging, der sich als eben jener schwarze Kombi entpuppte, sei ein Schockmoment gewesen, sagt XY.
- Auf dem Video ist zu sehen, wie der zweite Mann einsteigt und dann das Seitenfenster herunter lässt. Während er losfährt, sagt der Mann am Steuer zum geöffneten Seitenfenster hinaus zu XY: „Wir haben Wechselschilder. Es nützt gar nichts.“
Der Mann bezog sich damit wahrscheinlich auf eine mögliche Identifikation des Fahrzeughalters anhand des Kennzeichens. Mit seinem Hinweis auf „Wechselschilder“ versuchte er möglicherweise zu suggerieren, dass eine Identifikation nicht möglich wäre. Allerdings haben Wechselschilder keinen Einfluss auf die Identifikation der Fahrzeughalter. Nur die Zuordnung eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Kennzeichen zu einem bestimmten Zeitpunkt würde theoretisch erschwert. - XY lässt sich vom Hinweis auf Wechselschilder nicht beeindrucken, filmt weiter. Der schwarze Kombi fährt los, lässt den ersten Mann unten auf der anderen Strassenseite, der die Kamera in den Rucksack gepackt hatte, aber stehen. Der schwarze Kombi fährt an diesem vorbei, als ob der Fahrer vermeiden wollte, dass sein mutmasslicher Kollege mit der Videokamera mit dem Kombi in Verbindung gebracht werden könnte.
- XY geht zum ersten Mann zurück und fragt im Vorbeigehen, ob dieser einen „Herrn Sahli“ kenne. Wm Sahli war der Beamte des Mediendienstes der Stadtpolizei Zürich, mit dem XY betreffend Zelt im Wald in Kontakt gestanden hatte. Wm Sahli war auch der Beamte, dem XY auch die späteren Begegnungen mit dem schwarzen Kombi zurück gemeldet hatte. „Nein“, lautete die Antwort des Mannes, der XY auf der Parkbank gefilmt hatte.
Observierung wird zu Stalking
XY hatte Wm Sahli im Lauf der Emailmitteilungen betreffend Sichtungen des Kombis sinngemäss gebeten, die Beschattung zu stoppen. XY vermutete, die Stadtpolizei observiere den Entlisberg und Umgebung wegen des Zelts. Die Vermutung lag nah, XY sei nun in den Fokus der Ermittler gelangt, da sie:er fast täglich im Wald spazieren ging.
Deshalb fragte XY bei der neuen Begegnung mit Gestalten aus dem Umfeld des schwarzen Kombis den ersten Mann, der XY auf der Parkbank geflimt hatte, ob dieser „Herrn Sahli“ kenne. Die Überlegung von XY war: Wenn es sich um Zivilfahnder der Stadtpolizei handelte, hatte möglicherweise der Mediendienst XY’s Rückmeldungen betreffend den schwarzen Kombi an diese Zivilfahnder oder deren Einsatzleiter weitergeleitet. Dann liesse sich dem Spuk womöglich mit einem vernünftigen Gespräch ein Ende bereiten? Fehlanzeige. Der Mann, der XY geflimt hatte, verneinte, einen Herrn Sahli zu kennen. Und der Spuk dauerte an.
XY wurde zu einem späteren Zeitpunkt an einem Tag richtig gehend gejagt von diesem Kombi (am Steuer ein anderer Mann als auf obigem Video). XY floh in die City von Zürich, um den Verfolgern dort zu entgehen.
Auf der Flucht vor dem Kombi zog sich XY eigener Aussage zufolge eine Sprunggelenks- oder Bänderverletzung zu, in deren Folge XY rund eine Woche kaum gehen konnte und deshalb auch die Wohnung nicht mehr verliess. Dies sei der Schlusspunkt hinter die Affäre mit dem Kombi gewesen. XY habe diesen danach nicht mehr gesichtet.
Rechtswidrige Zulassung des Kombis
XY hat das Kennzeichen des schwarzen Kombis im elektronischen Fahrzeugindex identifiziert. Zum Erstaunen von XY war der Eintrag nicht gesperrt, sondern freimütig mit einem Firmennamen versehen.
NB: PKW können nur auf Firmen zugelassen werden, wenn diese im Handelsregister eintragen sind (vgl. Email mit Titel „Unbewilligte Naturbestattungen im Entlisbergwald? Oder sonst Unsauberes?“).
Unter dem betreffenden Firmennamen gab es allerdings keinen Eintrag im Handelsregister. Es gab auch keine Handelsregistereinträge auf ähnlich benannte Firmen. Es stand fest, dass über die Firma, auf die der schwarze Kombi zugelassen war, kein Handelsregistereintrag existierte. Somit war eine rechtswidrige Zulassung des schwarzen Kombis festzustellen.
Auch wenn es keine Internetseite und keinen Handelsregistereintrag zur Firma gab, gab es doch einen Briefkasten an ihrem Domizil. Es gab an dieser Adresse aber keine Wohnung, keine Büro- oder Ladenräume, die von dieser Firma gemietet worden wären.
Zusammenarbeit mit Behörden
Den Befund bei der Fahrzeugzulassung hatte XY zeitnah der Polizei gemeldet, per Email an Wm Sahli vom Mediendienst der Stadtpolizei Zürich. Das Fahrzeug war trotz dieser Meldung weiterhin in der Gegend von XY unterwegs. Die Polizei unternahm nichts, und sie bezog zu XY’s Feststellung der rechtswidrigen Fahrzeugzulassung auch nicht Stellung. In der Folge orientierte XY über die rechtswidrige Zulassung die Ombudsstelle des Kantons Zürich.
Abschliessend stellte XY 2023 bei der Kantonspolizei Anfang 2013 ein Akteneinsichtsgesuch. XY wollte erfahren, warum sie:er beschattet worden war. Diesem Gesuch entsprach die Kantonspolizei nicht. Es gebe keine Akten über XY. Die Antwort der Polizei belehrte XY zudem, dass XY kein Einsichtsrecht in laufende Ermittlungen oder andere Personen betreffende Akten habe.
Was 2023 geschah
Zehn Jahre später, 2023, überprüft XY die Adresse, an der die Halterin des schwarzen Kombis ihren offiziellen Sitz hat, erneut. Der Briefkasten dieser Firma ist immer noch dort. In eine Wohnung oder ein Büro im Erdgeschoss ist sie nicht eingemietet. Im Handelsregister ist sie immer noch nicht eingetragen. XY nimmt 2023 auch erneut Akteneinsicht bei der Kantonspolizei. Und siehe da: jetzt tauchen bei der Kantonspolizei Einträge auf, die allerdings nur einen mittelbaren Zusammenhang zum Stalking aufweisen, dem XY Ende 2012 ausgesetzt war:
XY hatte sich 2017 an die Ombudsstelle des Kantons Zürich gewendet in einem anderen Fall (aus dem Jahr 2008).
Dieser andere Fall betraf die Kantonspolizei Zürich bzw. Unregelmässigkeiten bei einem Einsatz der Kantonspolizei im Jahr 2008.
Die Ombudsstelle hatte XY 2009 in diesem Zusammenhang geraten, bei der Kantonspolizei Zürich Akteneinsicht in die Journale eines fallbeteiligten Regionalpolizeikorps zu nehmen. Der Vorschlag, in die Journale Einsicht zu nehmen, war von lic. iur. Simon Gerber von der Ombudsstelle gekommen. XY hatte ihn in den Räumlichkeiten der Ombudsstelle zu einem persönlichen Gespräch getroffen.
XY stellte den von der Ombudsstelle empfohlenen Antrag auf Akteneinsicht bei der Kantonspolizei allerdings erst 2017. Die Kantonspolizei antwortete, es bestehe kein Einsichtsrecht in Journale der Polizei. NB: Simon Gerber hatte XY 2009 anlässlich Besprechung des Falls angeboten, die Ombudsstelle würde das Akteneinsichtsgesuch übernehmen, falls die Polizei Akteneinsicht verweigere.
Ombudsstelle hält Abmachung nicht ein
XY meldete, wie 2009 mit Simon Gerber vereinbart, die abschlägige Antwort der Kantonspolizei 2017 an die Ombudsstelle schriftlich per Brief.
Dem Schreiben legte XY die Kopie der Antwort der Kantonspolizei bei.
Im Brief machte XY auch ihrem:seinem Ärger Luft, was dazu führte, dass Frau Tamara Wyss, die Chefsekretärin der Ombudsstelle, den Brief an die Kantonspolizei Zürich „zur Abklärung des Gewaltpotenzials“ weiterleitete.
Dadurch erfuhr die Kantonspolizei von der Beschwerde, die XY 2009 wegen Unstimmigkeiten eines Einsatzes der Kantonspolizei bei der Ombudsstelle eingereicht hatte. Hinsichtlich Amtsgeheimnis und Datenschutz ist diese Offenlegung durch die Ombudsstelle problematisch. XY wurde von der Ombudsstelle gegenüber der Kantonspolizei förmlich als Beschwerdeführerin gegen die Kantonspolizei gedoxxt. Und die Unterstüzung bei der Akteneinsichtnahme, die Simon Gerber in Aussicht gestellt hatte, leistete Ombudsmann Dr. iur. Thomas Faesi nicht. Die Ombudsstelle hielt die Abmachung nicht ein.
Die Frage ist, ob der eine, einzelne Satz in dem Brief, der laut Akten der Kantonspolizei Zürich Tamara Wyss zu einer Meldung an die Kantonspolizei veranlasste, tatsächlich genügt, um XY und deren:dessen Beschwerde bei der Ombudsstelle dem "Dienst Gewaltschutz" zu melden; diese Frage müssten wohl Gerichte entscheiden. Doch auch Politik, Medien und Zivilgesellschaft müssen sich mit Fragen der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen auseinandersetzen. Und sie müssen Stellung beziehen.
Pingpong-Ball der Behörden?
Ombudsmann Thomas Faesi, der den fraglichen Brief von XY umgehend beantwortete (ohne Hinweise auf eine Meldung an die Polizei), verlor in seiner Antwort kein Wort zum Satz, mit dem Tamara Wyss beim Dienst Gewaltschutz vorstellig geworden war (oder zum damaligen Zeitpunkt noch vorstellig werden sollte).
XY erinnert sich, Thomas Faesi habe angerufen und den Ausfall im Schreiben thematisiert. XY habe am Telefon klargestellt, dass keine Drohung beabsichtigt war und ja auch nicht da stehe. XY erinnert sich, Thomas Faesi dabei das Problem nochmals erläutert zu haben: Das Problem war, dass Simon Gerber behauptet hatte, XY habe ein Einsichtsrecht in die Journale, während die Kantonspolizei nun trotzdem das Gegenteil behaupte. XY komme sich dabei vor wie ein Pingpong-Ball, mit dem die Behörden Pingpong spielen. Damit sei die Angelegenheit für XY erledigt gewesen. Dass die Ombudsstelle danach trotzem eine Meldung an den Dienst Gewaltschutz gemacht und dies XY gegenüber geheim gehalten hat, sei nicht kongruent zum Telefonat mit Thomas Faesi und auch nicht kongruent zu seinem Antwortschreiben. Allerdings sei auch das Nichtgewähren der zugesagten Unterstützung bei der Akteneinsichtnahme nicht kongruent zur Fallbesprechung 2009 mit Simon Gerber.
Es stellt sich die Frage, ob der eine Satz aus XY's Brief von 2017 genügte, um eine "Abklärung" durch den "Dienst Gewaltschutz" zu veranlassen. Es fragt sich, ob da etwas aufgebauscht, eine Aussage zu einer "Gewaltandrohung" umgedeutet wurde, die augenscheinlich keine Gewaltandrohung war. Notabene enthält der Brief keine strafbaren Inhalte. Die Ombudsstelle hat keine Anzeige gegen XY erstattet.
Es stellt sich dabei auch die Frage, ob es andere, unterschwellige andere Gründe gab für die Ombudsstelle, der Kantonspolizei Meldung über XY's Beschwerde von 2009 zu erstatteten. Oder ob es umgekehrt Gründe gegeben hätte, in diesem Fall besondere Zurückhaltung zu wahren bei Meldungen an die Kantonspolizei, die selber ja Gegenstand der betreffenden Beschwerde war.
Zu diesem Fall und dieser Frage Stellung bezogen hat die Ombudsstelle des Kantons Zürich bis heute nicht.
Ein extralegales Strafsystem
Die letzte Frage ist, was für gesellschaftliche und berufliche Konsequenzen der "Gewaltschutzbericht" der Kantonspolizei für XY hatte. Dazu in anderen Berichten des Zurich Observer an anderer Stelle mehr.
Wir müssen uns die Frage stellen, ob die Polizei hier an Rechtstaat und Gerichten vorbei ein extralegales Strafsystem aufbaut. Ein extralegales Strafsystem, das ohne lästige Gerichte einfach schön nach Gutdünken der Polizei (und der Staatsanwaltschaften und der Statthalterämter) "reibungslos" funktioniert. Ausserhalb gerichtlicher Kontrolle. Sprich: Keine Widerrede von Strafverteidigern, keine Gerichte, die der Meinung von Staatsanwälten und Polizeijuristen widersprechen. Geschlossene Türen, hinter denen der kleine Mann in Uniform wüten und toben kann, wie er will. Ein extralegales Strafsystem, das auf psychologische Gewalt und Rufschädigung (eine Form von psychologischer Gewalt) setzt, um ohne faire gerichtliche Verfahren missliebige Personen zu "Gefährdern" zu stempeln, einzuschüchtern, zu diskreditieren und zu diffamieren. Personen wie XY, die davon noch nicht einmal Kenntnis haben, bis sie Jahre später durch eine gezielte Akteneisichtnahme davon erfahren.
XY’s Stalking-Erfahrung „verdichtet“
Wichtig ist, was XY erfuhr, als sie:er 2023 Einsicht in die Akten des „Dienstes Gewaltschutz“ nahm: Die Kantonspolizei hat 2017 auf Meldung der Ombudsstelle des Kantons Zürich ein Dossier über XY mit sog. „Aktenmonitoring“ angelegt. Das heisst, Polizeikontakte von XY und Aussagen von XY gegenüber der Polizei im Kanton Zürich werden darin verzeichnet. Es sind keine belastende Kontakte. An dieser Stelle von Interesse ist, was zu den Meldungen von XY betreffend die Begegnung mit dem schwarzen Kombi 2012 und seinen Insassen polizeintern 2017 an den Dienst Gewaltschutz rapportiert wurde:
„Im Februar 2013 hat XY als Auskunftsperson mehrere Schreiben an die Medienstelle der Kantonspolizei verfasst. In einer Selbstauskunft hat XY berichtet, dass sie:er seit geraumer Zeit alkoholabstinent sei. XY nehme keine Drogen oder Medikamente. Zwecks Aufnahme eines Medizinstudiums habe XY Tests absolviert und gut abgeschnitten. Die Briefinhalte wirken vorwurfsvoll, pedantisch und weitschweifig.“
Die „Verdichtung“ erklärt
Fasst diese „Verdichtung“ der von XY Polizei und Ombudsstelle des Kantons Zürich zurückgemeldeten Sachverhalte betreffend schwarzen Kombi treffend zusammen? Wird Relevantes übernommen und erwähnt? Nö:
- Meldungen betreffend Zelt im Wald und schwarzen Kombi erfolgten seitens XY zeitnah im Herbst 2012 (nicht „im Februar 2013“), an die Medienstelle der Stadtpolizei Zürich (Entlisberg liegt auf Gebiet der Stadt Zürich und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadtpolizei Zürich), nicht an die Medienstelle der Kantonspolizei Zürich.
- „Briefinhalte“ gibt es keine. Denn Briefe hat XY an die Polizei keine Verfasst. XY wandte sich an die Medienstelle der Stadtpolizei, gerade weil diese als einzige Stelle öffentlich per Email erreichbar war.
- Die „Selbstauskunft“, die XY unterstellt wird, stand in Zusammenhang mit der Jagd, die der schwarze Kombi und dessen Insassen auf XY in der Wohnumgebung von XY gemacht hatten. XY erläutert dazu:
„Ich weiss nicht mehr, was ich per Email alles geschrieben habe. Ich erinnere mich, dass ich Angst hatte, der Beamte nehme meine Meldungen nicht ernst. Denn Wm Sahli reagierte nicht wirklich auf meine Rückmeldungen (es kamen keine Antworten). Es kamen auch keine Verhaltensanweisungen. Nichts, was ich tun sollte. Nichts brauchbares.“
Trotz des Kontakts zu Wm Sahli blieb XY mit dem Problem, zu dem der schwarze Kombi geworden war, auf sich alleine gestellt. Deshalb versuchte XY mit der „Selbstauskunft“ Wm Sahli zu vermitteln, dass sie:er sich die Verfolgung durch den schwarzen Kombi und die Beschattung durch dessen Insassen absolut real und kein hirngespinnst ist. - Im „Gewaltschutzbericht“ von 2017 über XY wäre der guten Ordnung halber zu ergänzen, dass XY’s „Selbstauskunft“ erst erfolgte, als XY sich nicht ernst genommen fühlte, in der Situation sich selbst überlassen blieb. Eine Situation notabene, in der XY der Verfolgung durch den schwarzen Kombi und durch unbekannte Personen akut ausgesetzt gewesen war.
Stalking ist seit 1. Januar 2026 schweizweit eine Straftat (Art. 181b StGB): "Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Am Tag der Publikation (25.2.2026) per Mail den Link zu diesem Artikel zugestellt hat der "Zurich Observer" an:
Mitglieder des Zürcher Kantonsrats:
Bischof Alexia (GPK, Mitte), Sahli Manuel (GPK, AL), Loss Davide (GPK/JUKO, SP), Wäfler Daniel (KJS, SVP), Abou Shoak Mandy (KJS, SP), Gisler Andrea (IFK/KJS, GLP), Hauser Beat (KJS, GLP), Keiser Andreas (KJS, SVP), Letnansky Lisa (KJS, AL), Romero Angie (KJS, FDP)
Behörden:
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Updates
Update 26.2.2026:
(1) Inhaltliche Anpassungen gemäss Überlieferung von XY
(2) Ergänzung um erstes Email von XY an die Stadtpolizei betreffend den schwarzen Kombi
(3) Ergänzung um Fotos des Falschparkes und der Einsatzbusse der Stadtpolizei Zürich
Update 28.2.2026:
(1) Handy-Video von XY hinzugefügt
(2) Sprachliche Kosmetik



