Medizinische Behandlungen in der Schweiz?

Lange galt die Schweiz als führend auf dem Gebiet der Medizin. Reiche Ausländer reisten an für medizinische Behandlungen in der Schweiz. Noch immer ziehen teure private Kliniken, die sich über die ganze Schweiz verteilen, internationale Prominenz an. Für die breite Bevölkerung sind Aufenthalte in Luxuskliniken aber nicht erschwinglich. Die Bevölkerung ist durch die gesetzliche Grundversicherung abgedeckt. Wie konkurrenzfähig ist das Gesundheitswesen der Schweiz? Wie stark sind Patientenrechte in der Schweiz?

Medizinische Behandlungen in der Schweiz nach „Tarmed“

Für die breite Bevölkerung sind Aufenthalte in Luxuskliniken nicht erschwinglich. Die Bevölkerung ist durch die gesetzliche Grundversicherung abgedeckt. Dazu hat sie die Möglichkeit, auf eigene Kosten Zusatzversicherungen abzuschliessen, die medizinische Leistungen über die Grundversicherung hinaus abdecken, zum Beispiel homöopatische Behandlungsmethoden oder traditionelle chinesische Medizin.
Die Grundversicherung übernimmt Leistungen nach Tarmed, dem Tarif, den die Schweizer Krankenversicherer zusammen mit der Ärtzelobby FMH ausgehandelt hat und in unregelmässigen Abständen überarbeitet.*

Wann Sie sich medizinische Behandlungen in der Schweiz zweimal überlegen sollten

Die Qualität der medizinischen Leistungen in der Schweiz sind im Vergleich zum europäischen Ausland heute noch durchschnittlich: nichts Besonderes, auch nicht unterdurchschnittlich. Gleichzeitig sind aber die Kosten für medizinischer Behandlungen in der Schweiz nach wie vor einsame Spitze in Europa. Sie zahlen die höchsten Preise und erhalten dafür durchschnittliche Leistung. Schuld daran sind hauptsächlich die Löhne der Schweizer Ärzte.
Je nach Versicherungsmodell (Kostenbeteiligungen), das Sie mit Ihrer Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen haben, könnte es sie billiger kommen, sich in Ihrer Heimat oder im grenznahen Ausland auf eigene Kosten medizinisch behandeln zu lassen. Medizinische Behandlungen in der Schweiz würden Sie auf Notfälle beschränken. Was für sie optimal ist, müssten Sie indiviuell anhand Ihrer Versicherungsbedingungen berechnen.

Schweiz mit schwachen Patientenrechten

Ein entscheidender Punkt sind auch die Patientenrechte, die sich von Land zu Land massiv unterscheiden können. Welche Rechte haben Sie als Patient:in in der Schweiz? Wie steht es um den Schutz Ihrer Patientenrechte und Interessen?

Patientenrechte sind in der Schweiz traditionell schwach geschützt. Was auf dem Papier feststeht, wird zudem nicht automatisch auch (überall gleichermassen) in die Praxis umgesetzt. Die Schweiz ist eine stark hierarchisch (autoritär) strukturierte und von der Werthaltung auch konservativ und patriarchal geprägte Gesellschaft. Das bedeutet, dass Ärzte auf dem Rechtsweg besonders schwer zu belangen sind im Fall von Kunstfehlern. Schweizer Justizpersonen (kleine Leute) haben kulturell bedingt eine Tendenz, vor Autoritäten zu kuschen. Unabhängigkeit der Justiz ist in der Schweiz nicht gewährleistet.* Alleine, ohne Rechtsanwälte haben Sie im Schweizer Justizapparat keine Chance gegen Ärzte.
Diese Ausgangslage bedeutet, dass Ihre Position gegenüber fehlbaren Ärzten in der Schweiz mit einer kompetenten Rechtsschutzversicherung steht und fällt. In der Schweiz benötigen Sie nebst der obligatorischen Krankenkversicherung eine freiwillige Rechtsschutzversicherung, die mindestens den Bereich der medizinischen Behandlungen und Krankenversicherungen abdeckt.

Kostenpflichtige Patientenorganisationen

Ausser diversen privaten Rechtsschutzversicherungen gibt es in der Schweiz zwei grössere Patientenorganisationen. Schweizweit ist die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) tätig, im Raum Zürich zudem die Patientenstelle. Bei beiden sind Rechtsberatungen und Unterstützung bei Problemen mit medizinischen Behandlungen erhältlich, allerdings kostenfplichtig.
Für Mitglieder der Patientenorganisationen reduzieren sich die Kosten für Beratungen und Unterstützung um 20%. In einem dem Zurich Observer vorliegenden Beispiel, in dem zwei Ärzte die Behandlung eines dritten Arztes als lebensgefährlich einstuften, hätten sich die Kosten für Recherchen der Patientenorganisation zum betroffenen medizinischen Fachgebiet und der Behandlung, um die es ging, auf rund 500 Franken belaufen für ein Nichtmitglied bzw. auf 400 Franken für ein Mitglied. Nicht inbegriffen gewesen wären die Kosten für eine darauf aufbauende Beurteilung der Situation durch Rechtsanwälte der Patientenorganisatin, für die der Patientin nochmals Kostenin Höhe von 200 – 300 Franken in Aussicht gestellt wurden.

Der guten Ordnung halber ist anzufügen, dass die „Patientenstelle“, eine der beiden Schweizer Patientenorganisationen, für Personen mit beschränkten finanziellen Mitteln kostenlose einmalige Beratungssitzungen anbietet. Aber die oben ausgeführten Kosten müssten auch Ratsuchende mit beschränkten Mitteln auf jeden Fall selber tragen.

Auf der Website des Kantons Zürich sind weitere Anlaufstellen für Patient:innen und Angehörige aufgelistet.