Stanley Brown: Psychologische Tortur nach sadistischem Drehbuch

Kanton Zürich mit STASI-Methoden auf Hexenjagd

Am 5. November 2024 brachte der Tages-Anzeiger Stanley Browns Geschichte: ein Leidensweg, wie ihn nach der STASI der DDR nur noch Behörden der Schweiz zu schreiben vermöchten. Kein «amerikanischer Traum» also, sondern psychologische Tortur nach sadistischem Drehbuch. Ein sadistisches «Drehbuch», das Schreibtischtäter:innen aus dem kleingeistigen Mief der Schweizer Justiz geschrieben haben.

Nichts Weltbewegendes: keine physische Folter. «Nur» Psychoterror traf Stanley Brown* wie ein Bannstrahl. Gezielt und systematisch durchdacht. Darauf ausgerichtet, einen Menschen zu quälen. In der DDR sprach die STASI bei solchen psychologischen Methoden von «Zersetzung» des Gegners (vgl. verlinkten Wikipedia-Artikel). Solche Methoden sind nicht weniger als physische Folter auf Qual ausgerichtet. Es sind dies «Drehbücher» von sadistischen Schreibtischtäter:innen, die auch in der Schweiz immer wieder ihr Unwesen treiben.

Stanley Browns Geschichte: vielschichtig, facettenreich – und von öffentlichem Interesse!

Redakteur Quentin Schlapbach stellt im Artikel über Stanley Browns Leidensweg schon einleitend fest, dass die Geschichte zu vielschichtig, facettenreich für eine genaue Wiedergabe ist:

«Den Fall in all seinen Details und Wendungen auszuleuchten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.»

Alle relevanten Aspekte zu erzählen, würde den Rahmen eines einzigen Artikels tatsächlich sprengen. Und mit seinem Hinweis dämpft der Artikel die Erwartungen: Nur das zum Verständnis der Zusammenhänge allerwichtigste könnte folgen. Denn journalistischer Prägnanz geschuldet müsste vieles, was an diesem Fall vielleicht nicht ganz unwichtig wäre, vorerst im Dunkeln bleiben. Manches gäbe vielleicht sogar eine eigene Story her. Ob der Tages-Anzeiger eine Fortsetzung plant, wissen wir nicht.

Von Stanley Brown persönlich wissen wir, dass er nach dem Lesen von Quentin Schlapbachs Artikel kein «gut zum Druck» erteilte. Er zog die Zustimmung zur Publikation seines Falls komplett zurück. Auch der Tages-Anzeiger schrieb: «Diese Redaktion konnte in den vergangenen Tagen und Wochen mehrmals mit Brown sprechen. Seine Zitate für diesen Artikel zog er allerdings kurz vor der Publikation zurück.»
Zur Begründung bezeichnete Brown dem Zurich Observer gegenüber Schlapbachs Artikel als einseitig – aufgrund der engen Auswahl der Fakten, die Schlapbach im Artikel präsentierte (im Kontrast zu allen Fakten, die verfügbar wären) nicht ganz von der Hand zu weisen. Je mehr Fakten weggelassen oder vereinfacht dargestellt werden, umso bruchstückhafter, verschwommener ist eine Berichterstattung unweigerlich. Der Hinweis, alle Details wiederzugeben würde den Rahmen einer Berichterstattung im Tages-Anzeiger sprengen, wird der Komplexität von Stanley Browns Fall sicher gerecht.

Durch den Kakao gezogen – von öffentlichem Interesse?

Von ganz besonderer Bedeutung ist die Publikation ohne Einverständnis des Protagonisten:

  1. Die Redaktion erachtet Stanley Browns Geschichte als Fall von öffentlichem Interesse.
  2. Das öffentliche Interesse am Fall stufte die Redaktionsleitung als so hoch ein, dass die Geschichte sich gegen zahlreiche andere Geschichten auf den Pulten der Redaktion durchsetzte. Auch ohne das Einverständnis der Quelle wurde sie publiziert; sie ist damit sicher nicht einfach nichts.

Ob es dem Tages-Anzeiger um den Kakao ging, durch den Stanley Brown schon von Behörden des Kantons Zürich im Verlauf seines Falls gezogen worden war und nun durch den Bericht des Tages-Anzeigers nochmals gezogen würde, diesmal vor einer breiten Öffentlichkeit? Und Brown war ja nicht nur durch den Kako gezogen worden, er ist regelrecht fertig gemacht worden.
Ob es dem Tages-Anzeiger darum geht, mit diesem Kakao, durch den Brown gezogen wurde, schadenfreudige Sensationslust seiner Leserschaft anzuspielen? Geht es dem Tages-Anzeiger mit der Publikation von Stanley Browns Geschichte vielleicht nur um auflagenträchtigen Sensationalismus? Um Schadenfreude als Garant, dass der Artikel gelesen wird?

Dass sich Verständnis und Bedienung des «öffentlichen Interesses» durch Redaktionen heute mehr denn je um Auflagen und Börsenwert ihrer Verlage dreht, entspricht ihrer marktorientierten Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Zur Steigerung ihrer Auflagen sprechen Medien zudem gezielt niedere Instinkte ihrer Leserschaft an. Vor allem für die Boulevardpresse, etwa «Blick» in der Schweiz oder die «Bild»-Zeitung in Deutschland, ist dies charakteristisch.

Dass Stanley Browns Geschichte im Tages-Anzeiger erschien, nicht im Blick, setzt ein Zeichen. Es kann nicht in erster Linie um den Kakao gehen, durch den Brown von seinen Kontrahenten im Rechtsstreit gezogen wurde. Es dürfte dem Tages-Anzeiger mit dem Bericht also nicht darum gehen, Schadenfreude frustrierter Spiesser:innen zu bedienen, sondern um etwas anderes.

Rechtsmissbrauch: Wie Stanley Browns Geschichte den Public Watchdog weckt

Dass der Tages-Anzeiger in Stans Geschichte öffentliches Interesse erkannte, hat tiefere Gründe: In Stans Geschichte spiegeln sich Machtmissbräuche, die das Interesse des Tages-Anzeigers in seiner Funktion des «public watchdog» zu wecken vermochten.

Auch dem Zurich Observer liegen Akten des Falls von Stanley Brown vor. In einen einzigen Artikel lassen sich alle relevanten Aspekte der Geschichte tatsächlich nicht verpacken. Die Akten vor dem Hintergrund von Stans persönlicher Geschichte in der Schweiz ergeben auf einen Blick aber eines: hier wurde von Zürcher Justiz- und Polizeibehörden aus durchsichtigen politischen Motiven, befeuert möglicherweise zudem von «gutschweizerischen» anti-angelsächsischen Ressentiments (vielleicht einfach Xenophobie?), eine Hexenjagd auf einen Britischen Staatsbürger veranstaltet. Rechtsmissbräuchlich. Denn dieser war «politisch» aktiv gewesen, sozusagen, mit negativen Auswirkungen für einige reiche Schweizer Elitebanker. Was dem Tages-Anzeiger interessanterweise untergegangen ist, was er nicht einmal andeutete (eine nebulöse Andeutung von Stans Aktivitäten wäre möglich gewesen, ohne Stans Anonymität unmittelbar zu gefährden, aber ohne sein Einverständnis zur Publikation wäre dies medienethisch trotzdem problematisch gewesen).

Hintergrund: Einige Schweizer Banker hatten Strafverfahren zu gewärtigen (oder hätten zumindest im Ausland Strafverfahren zu gewärtigen gehabt wie einige ausländische Banker, die wegen Stan im Ausland ins Visier der Finanzermittler geraten waren).

Die von Zürcher Strafverfolgern veranstaltete Hexenjagd auf Stan erfolgte mit eben jenen psychologischen Methoden, die in der DDR von der STASI bewusst zur «Zersetzung des Gegners» angewendet wurden. Und wahrscheinlich genauso «politisch» (wohl eher sadistisch?) motiviert, wie STASI-Schergen agierten.

Geht der Kanton Zürich nun mit STASI-Methoden gegen politische Gegner vor? Dafür Verantwortliche müssen ihre Posten räumen. Insofern als der Fisch vom Kopf her stinkt, gibt es wohl auf Chefétage – die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – noch «Luft nach oben» für personelle Entwicklung.
Die verantwortliche Beamtin im Fall Stanley Brown hat einen Namen und ein Gesicht: es ist Staatsanwältin Daniela Senn (MLaw) von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl**. Eine alte Bekannte des Zurich Observers übrigens, nachdem sie schon im Artikel «Orwellscher Neusprech der Zürcher Justizdirektion» vom 7. Oktober 2023 zu einem anderen Fall die Hauptrolle eingenommen hat.

* Stanley Brown ist das Pseudonym des Tagesanzeigers für den anonymen Protagonisten des Artikels «Fragwürdige Strafverfolgung: Schweiz fahndet europa­weit nach Rentner (73), im Ausland schüttelt man den Kopf» vom 5. November 2024. Browns gebürtiger Name ist dem Zurich Observer bekannt.

** Daniela Senn hat im Jahr 2024 kurz vor der Veröffentlichung des Artikels von Quentin Schlapbach von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl zur Staatsanwaltschaft II, Abteilung für organisierte Kriminalität, gewechselt.
Wer Staatsanwältin Daniela Senn nun öffentlich kritisierte, geriete aufgrund ihrer neuen Zuständigkeit für organisierte Kriminalität unweigerlich mit in deren Dunstkreis: Ein etwas unvorteilhafter Hintergrund. Wer will schon mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden? Die Hemmschwelle, Daniela Senn öffentlich zu kritisieren, erhöht sich dadurch etwas. Zu betonen ist deshalb an dieser Stelle, dass sie ihren privaten Feldzug gegen Stanley Brown noch als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl unternahm.
Medien:
Die Publikation des Schweizer Tages-Anzeigers vom 5. November 2024 war nicht die erste zu diesem Fall: Der Britische Telegraph hatte über diesen Fall schon 2021 berichtet.
Stanley Brown hat im Lauf des Jahrs 2024 auch den Beobachter und den Zurich Observer kontaktiert; der Redakteur des Beobachters habe dabei nach einigen Emails im August 2024 den Kontakt wegen angeblicher "persönlicher Probleme" abrupt beendet.

Politische Verantwortung für STASI-Methoden des Kantons Zürich

Seit 2015 leitet die Sozialdemokratin Jacqueline Fehr die "Zürcher Direktion der Justiz und des Innern" (Bildquelle: Kanton Zürich). 
Ihr unterstehen die Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich.

Kinder ohne Rechte: Eine Ohrfeige kassieren, „Stärneföifi!“

Ob Raclette, Jassen, Fondue, Lindauerli, Alphorn, Schwingen, Jodeln oder auch nur „ohni Znacht is Bett“, für Brauchtum und Folklore sind die Schweizer weltbekannt.

Auch „ohni Znacht is Bett“ (zu Deutsch: ohne Abendbrot zu Bett) ist in gewissem Sinn (Deutsch-)Schweizer Brauchtum. Welches Deutschschweizer Kind kennt nicht diese elterliche Drohung, zur Strafe ohne Abendbrot ins Bett geschickt zu werden?
Hinweis: Im Kulturraum der Schweiz ist das Schlagen von Kindern aktuell nicht verboten. Die „erzieherische“ Ohrfeige ist noch immer erlaubtes Erziehungsmittel. Gesellschaftlich insbesondere in bürgerlichen Kreisen, die autoritären Erziehungsformen anhängen, und in offiziell bildungsfernen Schichten, die es (ebenfalls) nicht besser wissen, ist sie breit abgestützt.

Kinderstrafe als Schlager? Willkommen in der Schweiz!

Die Schweizer Mundart-Band namens „Stärneföifi“ machte das Erziehungskonzept, Kinder zur Strafe ohne Abendbrot ins Bett zu schicken, zum Schlager. Willkommen in der Schweiz: „Heicho, ohni Znacht is Bett“ („nachhause kommen, ohne Abendbrot zu Bett“), lautet ihr 1995 veröffentlichter erster Song. Aufgrund seines zufälligen Erfolgs 1994 in einer Schweizer Fernsehshow hatte er erst zur Gründung der Band geführt. Der Song dreht allerdings im Refrain härter auf als im Titel: „Heicho, eis a d’Ohre und dänn ohni Znacht is Bett“ („nachhause kommen, eine Ohrfeige kassieren und dann ohne Abendbrot ins Bett“), heisst es da. Die Band „Stärneföifi“ etablierte sich im Kinderlieder-Segment. 2018 hat sie sich aufgelöst.

Wie geht das?

Wie geht das, in einem Kinderlied Kindesmisshandlung zu besingen und damit Charts zu stürmen? Dass Kinder sich über die Verballhornung elterlicher Drohungen, sie zu ohrfeigen und ohne Abendbrot ins Bett zu schicken, amüsieren, ist ein gutes Zeichen. Ihre Unterdrückung ist nicht soweit fortgeschritten, dass sie sich nicht mehr über die Verballhornung veralteter, autoritärer Erziehungskonzepte freuen könnten und sie – zusammen mit ihren Verbündeten von „Stärneföfi“ – nicht dagegen rebellieren dürften. Trotzdem…

Trotzdem: Es sagt doch etwas aus über eine Kultur, wenn veraltete, autoritäre Erziehungskonzepte besungen werden. Das Gute daran ist, dass mit dem öffentlichen Besingen das Thema mitten in der Öffentlichkeit angekommen ist.

Der "Stärneföfi"-Kindersong "Ohni Znacht is Bett" ist musikalisch stark an "Iko Iko" von den Dixie Cups angelehnt. 2009 nahm "Stärneföfi" zusammen mit den Dixie Cups eine neue Version von "Ohni Znacht is Bett" auf. Ob der Schlager schon den Status von Schweizer Folklore hat, muss an dieser Stelle aber offen bleiben. 
In Deutschschweizer Mundart entspricht der Ausruf "Sterneföifi" einem eleganten Ausdruck von Ärgernis oder Entsetzen, vergleichbar vielleicht mit "heiliger Bimbam". Anzumerken wohl, dass Männer, die sich dieses Begriffs bedienten, in der harten Männerwelt kaum mehr ernst genommen würden (ausser allenfalls an einem "Umtrunk" der Studentenverbindung...).