Freiheit und Sicherheit: EGMR-Urteil gegen die Schweiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Taktik der Zürcher Polizei am 1. Mai 2011, etwa 500 Personen auf dem Helvetiaplatz in Zürich einzukesseln, die grundlegenden Rechte auf Freiheit und Sicherheit verletzt hat.

Zwei männliche Kläger, die während des Einkesselns festgehalten worden waren, hatten erfolglos gegen die Polizei vor Schweizer Gerichten geklagt. Der Erfolg ihrer Beschwerde beim EGMR gegen die hohe Vertragspartei Schweiz bestätigt nun die Unverhältnismäßigkeit des polizeilichen Vorgehens. Und leider bestätigt dieses EGMR-Urteil gegen die Schweiz auch einmal mehr die hoffnungslos rückständigen autoritär-patriarchalischen Ansichten, die immer noch die Schweizer Rechtspraxis prägen.

Zu diesem EGMR-Urteil gegen die Schweiz gibt es einen Bericht im Schweizer Fernsehen (staatlich, in deutscher Sprache).


Politische Verantwortung für die EMRK-Verletzung:

Im Jahr 2011 hatte Stadtrat Daniel Leupi von den Grünen die Leitung des Polizeidepartements inne und trug damit während des Vorfalls die exekutive Verantwortung. Seit 2013 leitet Daniel Leupi das Finanzdepartement der Stadt Zürich.
Im Jahr 2011 hatte Daniel Leupi, Grüne Partei, die Leitung des Polizeidepartements inne. Seit 2013 leitet Daniel Leupi das Finanzdepartement der Stadt Zürich. Bildquelle: www.stadt-zuerich.ch