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Schweizer Tamedia blockiert Torproject

Schweizer Medien-Multi „Tx Group / Tamedia“ blockiert Zugriffe auf Online-Content über Privacy-Netzwerk

Das Torproject leitet den Datenverkehr verschlüsselt durch mehrere zufällige Server („Relays“) weltweit, sodass weder Beobachter (Geheimdienste) noch Zwischenstationen (ISP) nachvollziehen können, wer mit wem kommuniziert. Dadurch entsteht starke Anonymität, bei der eine eindeutige Identifikation der Webseitenbesucher:innen nicht möglich ist. Doch die Schweizer Tamedia blockiert Zugriffe auf ihre Medien über dieses Netzwerk. Sie erzwingt damit eindeutige Identifikation der Webseitenbesucher:innen.

Journalist:innen schützen ihre Arbeit weltweit mit dem Torproject. Auch sind manche Medien selber über spezielle Adressen dieses Netzwerks erreichbar, zum Beispiel der Britische „Guardian“.

Guardian: Keine eindeutige Identifikation der Besucher:innen, da über Onion-Adresse des Tor-Netzwerks erreichbar
Im Browser des Torprojects macht der linksliberale „Guardian“ ausdrücklich darauf aufmerksam, dass er über eine Adresse dieses Netzwerks erreichbar ist: „verfügbar“ (rechts oben im Bild)
"Guardian": keine eindeutige Identifikation der Webseiten-Besucher:innen, da über Onion-Adresse des Tor-Netzwerks erreichbar

Die Adressen des Torprojects sind spezielle Internetadressen, die nur über das Netzwerk des Torprojects erreichbar sind. Dieses verbirgt den Standort einer Webseite. Die Identität der Besucher:innen wird ebenfalls verschleiert.

Medien freier Nationen sind, auch wenn sie selber nicht mit einer eigenen Adresse an dieses Netzwerk angebunden sind, wenigstens anstandslos über das Netzwerk erreichbar. Wäre zu erwarten.

In der Schweiz trifft dies (bei den durch ZO überprüften 20 Schweizer Medien) nur teilweise zu, und zwar auf die rechtskonservative „NZZ“, die neurechte „Weltwoche“, auf die Onlinemedien nau.ch, watson.ch und „Republik“ sowie auf die Ringier-Medien „Blick“ und „Beobachter“.

Deutschlands Medien über Torproject erreichbar

In Deutschland waren alle acht überprüften Medien auf Anhieb über das Netzwerk des Torprojects erreichbar: FAZ, Süddeutsche, Welt, taz, Frankfurter Rundschau, Neues Deutschland, Bild und Berliner Zeitung.

Schweizer Tamedia blockiert das Netzwerk

In der Schweiz blockieren derweil die Medien der reichweitenstärksten „Tx Group“ (vormals „Tamedia AG“) Zugriffe über das Netzwerk des Torprojects, angefangen beim „Tages-Anzeiger“:

Schweizer Tamedia blockiert Tor und erzwingt eindeutige Identifikation der Besucher:innen
Der „Tages-Anzeiger“ blockiert Zugriffe über das Tor-Netzwerk.

Es ist dies unter den Tamedia-Medien beiweitem nicht nur der Züricher „Tages-Anzeiger“, wie die folgenden Screenshots nahelegen:

Mit dem „Tages-Anzeiger“ im wahrsten Sinn des Worts gleichgeschaltet blockieren alle unter dem Dach der „Tx Group“ vereinten Klone1 des „Tages-Anzeigers“ Zugriffe über das Torproject.
Mit einheitlichem Auftritt: „24 heures“, „Basler Zeitung“, der „Bund“, „Berner Zeitung“, „Berner Oberländer“, „Landbote“, „Le Matin Dimanche“, „Thuner Tagblatt“, „Tribune de Genève“, „Zürichsee-Zeitung“, „Zürcher Unterländer“. Ihr Torauftritt ist so einheitlich wie schweizweit ihr redaktioneller Inhalt. Dazu kommen, ebenfalls im Besitz der „Tx Group“ (vormals „Tamedia AG“), die zweiwöchentliche „Finanz und Wirtschaft“ und die Gratiszeitung „20 Minuten“, beide Redaktionen übrigens am Stammsitz des „Tages-Anzeigers“ bzw. der „Tamedia AG“ (heute „Tx Group“) in Zürich domiziliert.
Ist die einheitliche Fehlermeldung auf allen Kanälen der „Tx Group“ (vormals „Tamedia AG“) Sinnbild für die vielbeschworene „redaktionelle Unabhängigkeit“ dieser einst unabhängigen lokalen Medien nach ihrer Übernahme durch die Tamedia?

Das Torproject... 
...bietet:
Datenschutz durch Anonymisierung
• Zensurumgehung in restriktiven Ländern
Schutz vor Tracking und Netzwerküberwachung

...bietet nicht:
• absolute Sicherheit gegen kompromittierte Endpunkte
• Schutz vor Schadsoftware auf dem eigenen Gerät
• moralische oder juristische Bewertung des Inhalts

Davon profitieren:
• Journalist:innen, Aktivist:innen, Whistleblower:innen, die sicher kommunizieren müssen,
normale Nutzer:innen, die schlicht Privatsphäre wollen,
• Webseitenbetreiber:innen, die ihre Dienste zensurresistent anbieten möchten.

Davon profitieren nicht:
Datenhändler, Werbenetzwerke und Überwachungsbehörden,
• Regierungen oder Konzerne, die Kontrolle über Informationsflüsse beanspruchen,
• Nutzer:innen, die das Torprojects missverstehen und es für Schutz vor eigenem Fehlverhalten halten.

(ChatGPT)

Eindeutige Identifikation der Webseitenbesucher:innen

Von den vorgenannten Tamedia-Medien sind ausnahmslos alle, die auch als Epaper veröffentlicht werden, über das Netzwerk des Torprojects erreichbar. Das heißt, ihre Subdomain „epaper“ ist erreichbar. Sie sind also erreichbar, sofern das Epaper geladen wird. Dies verrät, worum es den Herren der Tamedia mit der Blockade geht:

  1. Insofern, als Epaper grundsätzlich nur exklusiv registrierten Abonnent:innen zugänglich sind, liesse sich daraus schliessen, dass den Herren der Tamedia anonymes Lesen „ihrer“ Zeitungen ein Dorn im Auge sein muss. Denn hier, beim Zugriff auf die Webseiten der Tamedia-Medien, werden eindeutige Nutzerprofile erstellt und der Marketing-Branche gegen Bares verkauft. Die Unternehmenseinheit der Tx Group in diesem Business heisst Goldbach Media AG. Sie benötigt für ihr Geschäftsmodell natürlich eine eindeutige Identifikation der Webseitenbesucher:innen. Die Epapers hingegen sind für Werbekunden weniger interessant hinsichtlich Webtracking und Analysen. Doch bezahlen Abonnent:innen für Epapers, was den Wertverlust des Epapers für Werbekunden kompensiert.
  2. Die tiefere Analyse der Dynamiken erfordert ebenfalls eindeutige Identifikation der Webseitenbesucher:innen. Erkenntnisse darüber, wie die Leser:innen mit den Tamedia-Webseiten interagieren, helfen beispielsweise dabei, Nachfragetrends besser zu entsprechen.
  3. Die Tamedia könnte mit der Blockade versuchen, Geoblocking für ihre Medien durchsetzen.
    Dabei fiele allerdings auf, dass ihre Medien über die (zwei von ZO getesteten) kommerziellen VPN-Dienste aktuell alle erreichbar sind. Anscheinend wird ausschließlich das Community-basierte Torproject blockiert.2
Gesamtnationale intermediale Reichweiten der TX Group-Titel (Print + Online) 2025

Die folgende von ChatGPT recherchierte und erstellte Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen täglichen Nettoreichweiten (Print + Online) ausgewählter Zeitungen/Medienmarken der TX Group: 📊 (ca. 2.5 Mio Print-Reichweite für gesammelte Tx Group, im Vergleich zu rund 275 Tsd. für Blick und rund 200 Tsd. für die NZZ).

Als Quellen dienen die WEMF-Studien – insbesondere MACH Total Audience für crossmediale Zahlen – sowie Mediapulse Online Content Audience Data für Online-Nutzungsdaten. Wo eine offizielle intermediale Reichweite verfügbar ist, wird diese direkt angegeben. Andernfalls werden Print- und Online-Reichweite getrennt ausgewiesen. Die angegebenen Werte beziehen sich – soweit verfügbar – auf die neueste Erhebungswelle (Publikation Frühjahr 2024 oder 2025) und gelten pro Durchschnittstag. Alle Reichweiten verstehen sich in Tausend Personen (Netto), gerundet.

(ChatGPT; ohne Gewähr)

Final Thoughts

Anhaltende Verbindungsprobleme über das Torproject gab es zudem bei der traditionell arbeiternahen Schweizerischen Wochenzeitung (WOZ):

Auch hier: die WOZ war über die kommerziellen VPN-Dienste erreichbar, nicht aber über das Torproject. Vielleicht derselbe Webhoster wie die Tamedia-Medien?


Hinweis: 

Erhalten hat der Zurich Observer einstweilen eine Eingangsbestätigung auf die Anfrage vom 3.11.2025 bezüglich des Hintergrunds der Blockade. Auf eine Antwort der Tx Group, Unternehmenskommunikation, warten wir aktuell noch. Update folgt, sobald diese vorliegt. (3.11.2025)

Updates:

Warum dieser Beitrag von Suchmaschinen nicht gelistet wurde, erfahren Sie aus der diesbezüglichen Konversation mit ChatGPT; als direkte Konsequenz dieser Konversation haben wir sämtliche gemäß ChatGPT sensiblen Begriffe dieses Beitrags ersetzt, meist einheitlich mit "Torproject". (4.11.2025)

Der Kundendienst der Tamedia teilt bezüglich der Anfrage vom 3.11. am 7.11. per Email mit: "Grundsätzlich erfolgt die Blockierung aus Sicherheitsgründen: Unsere Web Application Firewall (WAF) blockiert Traffic aus dem Tor-Netzwerk, da dieser leider häufig für Angriffe oder missbräuchliche Aktivitäten genutzt wird. Dass die E-Paper-Subdomains davon ausgenommen sind, hängt vermutlich damit zusammen, dass diese von einem externen Partner betrieben werden." (7.11.2025)

Fußnoten

  1. Der Inhalt dieser Medien ist heute tatsächlich schweizweit größtenteils gleichgeschaltet:
    Die sogenannte Mantelredaktion – personell und technisch aus der ehemaligen Redaktion des Tages-Anzeigers hervorgegangen – sitzt in Zürich und liefert heute den Löwenanteil des redaktionellen Inhalts für praktisch alle Tageszeitungen der Schweiz.
    In den vergangenen zwanzig Jahren hat die aus dem Tages-Anzeiger hervorgegangene Tamedia AG – weitgehend unbehelligt von der schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO), der staatlichen Aufsichtsbehörde für Markt und Wettbewerb – schrittweise Zeitungen in der ganzen Schweiz übernommen.
    Als Krönung dieses Medienimperiums schluckte Tamedia schließlich auch die Goldbach Media, über die sie heute das größte nationale Werbenetzwerk im eigenen Haus betreibt.
    Einen konzisen Überblick über das Medien-Geflecht der Tx Group gewährt die Wikipedia. ↩︎
  2. NB: Auch kommerzielle VPN-Dienste können Werbung und Tracking blockieren. Entweder hat das Tamedia-Management dies übersehen. Oder es gibt einen anderen Grund, speziell das Community-basierte, nicht-kommerzielle Tornetzwerk zu blockieren. ↩︎

Stanley Brown: Psychologische Tortur nach sadistischem Drehbuch

Kanton Zürich mit STASI-Methoden auf Hexenjagd

Am 5. November 2024 brachte der Tages-Anzeiger Stanley Browns Geschichte: ein Leidensweg, wie ihn nach der STASI der DDR nur noch Behörden der Schweiz zu schreiben vermöchten. Kein «amerikanischer Traum» also, sondern psychologische Tortur nach sadistischem Drehbuch. Ein sadistisches «Drehbuch», das Schreibtischtäter:innen aus dem kleingeistigen Mief der Schweizer Justiz geschrieben haben.

Nichts Weltbewegendes: keine physische Folter. «Nur» Psychoterror traf Stanley Brown* wie ein Bannstrahl. Gezielt und systematisch durchdacht. Darauf ausgerichtet, einen Menschen zu quälen. In der DDR sprach die STASI bei solchen psychologischen Methoden von «Zersetzung» des Gegners (vgl. verlinkten Wikipedia-Artikel). Solche Methoden sind nicht weniger als physische Folter auf Qual ausgerichtet. Es sind dies «Drehbücher» von sadistischen Schreibtischtäter:innen, die auch in der Schweiz immer wieder ihr Unwesen treiben.

Stanley Browns Geschichte: vielschichtig, facettenreich – und von öffentlichem Interesse!

Redakteur Quentin Schlapbach stellt im Artikel über Stanley Browns Leidensweg schon einleitend fest, dass die Geschichte zu vielschichtig, facettenreich für eine genaue Wiedergabe ist:

«Den Fall in all seinen Details und Wendungen auszuleuchten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.»

Alle relevanten Aspekte zu erzählen, würde den Rahmen eines einzigen Artikels tatsächlich sprengen. Und mit seinem Hinweis dämpft der Artikel die Erwartungen: Nur das zum Verständnis der Zusammenhänge allerwichtigste könnte folgen. Denn journalistischer Prägnanz geschuldet müsste vieles, was an diesem Fall vielleicht nicht ganz unwichtig wäre, vorerst im Dunkeln bleiben. Manches gäbe vielleicht sogar eine eigene Story her. Ob der Tages-Anzeiger eine Fortsetzung plant, wissen wir nicht.

Von Stanley Brown persönlich wissen wir, dass er nach dem Lesen von Quentin Schlapbachs Artikel kein «gut zum Druck» erteilte. Er zog die Zustimmung zur Publikation seines Falls komplett zurück. Auch der Tages-Anzeiger schrieb: «Diese Redaktion konnte in den vergangenen Tagen und Wochen mehrmals mit Brown sprechen. Seine Zitate für diesen Artikel zog er allerdings kurz vor der Publikation zurück.»
Zur Begründung bezeichnete Brown dem Zurich Observer gegenüber Schlapbachs Artikel als einseitig – aufgrund der engen Auswahl der Fakten, die Schlapbach im Artikel präsentierte (im Kontrast zu allen Fakten, die verfügbar wären) nicht ganz von der Hand zu weisen. Je mehr Fakten weggelassen oder vereinfacht dargestellt werden, umso bruchstückhafter, verschwommener ist eine Berichterstattung unweigerlich. Der Hinweis, alle Details wiederzugeben würde den Rahmen einer Berichterstattung im Tages-Anzeiger sprengen, wird der Komplexität von Stanley Browns Fall sicher gerecht.

Durch den Kakao gezogen – von öffentlichem Interesse?

Von ganz besonderer Bedeutung ist die Publikation ohne Einverständnis des Protagonisten:

  1. Die Redaktion erachtet Stanley Browns Geschichte als Fall von öffentlichem Interesse.
  2. Das öffentliche Interesse am Fall stufte die Redaktionsleitung als so hoch ein, dass die Geschichte sich gegen zahlreiche andere Geschichten auf den Pulten der Redaktion durchsetzte. Auch ohne das Einverständnis der Quelle wurde sie publiziert; sie ist damit sicher nicht einfach nichts.

Ob es dem Tages-Anzeiger um den Kakao ging, durch den Stanley Brown schon von Behörden des Kantons Zürich im Verlauf seines Falls gezogen worden war und nun durch den Bericht des Tages-Anzeigers nochmals gezogen würde, diesmal vor einer breiten Öffentlichkeit? Und Brown war ja nicht nur durch den Kako gezogen worden, er ist regelrecht fertig gemacht worden.
Ob es dem Tages-Anzeiger darum geht, mit diesem Kakao, durch den Brown gezogen wurde, schadenfreudige Sensationslust seiner Leserschaft anzuspielen? Geht es dem Tages-Anzeiger mit der Publikation von Stanley Browns Geschichte vielleicht nur um auflagenträchtigen Sensationalismus? Um Schadenfreude als Garant, dass der Artikel gelesen wird?

Dass sich Verständnis und Bedienung des «öffentlichen Interesses» durch Redaktionen heute mehr denn je um Auflagen und Börsenwert ihrer Verlage dreht, entspricht ihrer marktorientierten Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Zur Steigerung ihrer Auflagen sprechen Medien zudem gezielt niedere Instinkte ihrer Leserschaft an. Vor allem für die Boulevardpresse, etwa «Blick» in der Schweiz oder die «Bild»-Zeitung in Deutschland, ist dies charakteristisch.

Dass Stanley Browns Geschichte im Tages-Anzeiger erschien, nicht im Blick, setzt ein Zeichen. Es kann nicht in erster Linie um den Kakao gehen, durch den Brown von seinen Kontrahenten im Rechtsstreit gezogen wurde. Es dürfte dem Tages-Anzeiger mit dem Bericht also nicht darum gehen, Schadenfreude frustrierter Spiesser:innen zu bedienen, sondern um etwas anderes.

Rechtsmissbrauch: Wie Stanley Browns Geschichte den Public Watchdog weckt

Dass der Tages-Anzeiger in Stans Geschichte öffentliches Interesse erkannte, hat tiefere Gründe: In Stans Geschichte spiegeln sich Machtmissbräuche, die das Interesse des Tages-Anzeigers in seiner Funktion des «public watchdog» zu wecken vermochten.

Auch dem Zurich Observer liegen Akten des Falls von Stanley Brown vor. In einen einzigen Artikel lassen sich alle relevanten Aspekte der Geschichte tatsächlich nicht verpacken. Die Akten vor dem Hintergrund von Stans persönlicher Geschichte in der Schweiz ergeben auf einen Blick aber eines: hier wurde von Zürcher Justiz- und Polizeibehörden aus durchsichtigen politischen Motiven, befeuert möglicherweise zudem von «gutschweizerischen» anti-angelsächsischen Ressentiments (vielleicht einfach Xenophobie?), eine Hexenjagd auf einen Britischen Staatsbürger veranstaltet. Rechtsmissbräuchlich. Denn dieser war «politisch» aktiv gewesen, sozusagen, mit negativen Auswirkungen für einige reiche Schweizer Elitebanker. Was dem Tages-Anzeiger interessanterweise untergegangen ist, was er nicht einmal andeutete (eine nebulöse Andeutung von Stans Aktivitäten wäre möglich gewesen, ohne Stans Anonymität unmittelbar zu gefährden, aber ohne sein Einverständnis zur Publikation wäre dies medienethisch trotzdem problematisch gewesen).

Hintergrund: Einige Schweizer Banker hatten Strafverfahren zu gewärtigen (oder hätten zumindest im Ausland Strafverfahren zu gewärtigen gehabt wie einige ausländische Banker, die wegen Stan im Ausland ins Visier der Finanzermittler geraten waren).

Die von Zürcher Strafverfolgern veranstaltete Hexenjagd auf Stan erfolgte mit eben jenen psychologischen Methoden, die in der DDR von der STASI bewusst zur «Zersetzung des Gegners» angewendet wurden. Und wahrscheinlich genauso «politisch» (wohl eher sadistisch?) motiviert, wie STASI-Schergen agierten.

Geht der Kanton Zürich nun mit STASI-Methoden gegen politische Gegner vor? Dafür Verantwortliche müssen ihre Posten räumen. Insofern als der Fisch vom Kopf her stinkt, gibt es wohl auf Chefétage – die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – noch «Luft nach oben» für personelle Entwicklung.
Die verantwortliche Beamtin im Fall Stanley Brown hat einen Namen und ein Gesicht: es ist Staatsanwältin Daniela Senn (MLaw) von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl**. Eine alte Bekannte des Zurich Observers übrigens, nachdem sie schon im Artikel «Orwellscher Neusprech der Zürcher Justizdirektion» vom 7. Oktober 2023 zu einem anderen Fall die Hauptrolle eingenommen hat.

* Stanley Brown ist das Pseudonym des Tagesanzeigers für den anonymen Protagonisten des Artikels «Fragwürdige Strafverfolgung: Schweiz fahndet europa­weit nach Rentner (73), im Ausland schüttelt man den Kopf» vom 5. November 2024. Browns gebürtiger Name ist dem Zurich Observer bekannt.

** Daniela Senn hat im Jahr 2024 kurz vor der Veröffentlichung des Artikels von Quentin Schlapbach von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl zur Staatsanwaltschaft II, Abteilung für organisierte Kriminalität, gewechselt.
Wer Staatsanwältin Daniela Senn nun öffentlich kritisierte, geriete aufgrund ihrer neuen Zuständigkeit für organisierte Kriminalität unweigerlich mit in deren Dunstkreis: Ein etwas unvorteilhafter Hintergrund. Wer will schon mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden? Die Hemmschwelle, Daniela Senn öffentlich zu kritisieren, erhöht sich dadurch etwas. Zu betonen ist deshalb an dieser Stelle, dass sie ihren privaten Feldzug gegen Stanley Brown noch als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl unternahm.
Medien:
Die Publikation des Schweizer Tages-Anzeigers vom 5. November 2024 war nicht die erste zu diesem Fall: Der Britische Telegraph hatte über diesen Fall schon 2021 berichtet.
Stanley Brown hat im Lauf des Jahrs 2024 auch den Beobachter und den Zurich Observer kontaktiert; der Redakteur des Beobachters habe dabei nach einigen Emails im August 2024 den Kontakt wegen angeblicher "persönlicher Probleme" abrupt beendet.

Politische Verantwortung für STASI-Methoden des Kantons Zürich

Seit 2015 leitet die Sozialdemokratin Jacqueline Fehr die "Zürcher Direktion der Justiz und des Innern" (Bildquelle: Kanton Zürich). 
Ihr unterstehen die Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich.